ASI-WORLDWIDESHIPPING - informiert
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute möchten wir Sie über
die neuen Vorschriften informieren, die für Exporte in die USA, Kanada und
Mexiko zu beachten sind. Ab 2004 müssen sämtliche Einfuhren von hölzernen
Packmaterialien , Stau- und Transporthilfsmittel (mit Ausnahme von Sperrholz) in
die Länder USA, Kanada und Mexiko mittels einer vom Bestimmungsland anerkannten
Methode gegen Holzschädlinge behandelt werden. Eine derzeit anerkannte Methode
ist z.B. die Begasung mittels Bromethan.
Was bedeutet dies für unsere tägliche
Praxis ?
Verschläge und Kisten aus
Naturholz und Stauholz dürfen nur im behandelten Zustand in die Container
verladen werden. Außerdem müssen diese Hölzer an zwei gegenüberliegenden
Seiten dauerhaft markiert werden. Hierzu empfiehlt sich ein Brandstempel oder
eine Farbschablone. Im Stempel muss die IPPC-Ähre und die Registrierung des
behandelnden Betriebes abgebildet sein (siehe Anlage). Wir empfehlen Ihnen, sich
mit Ihrem Kisten- oder Holzlieferanten in Verbindung zu setzten.
Im LCL-Bereich bieten wir die Möglichkeit,
dass die Kisten bei Anlieferung in Bremen begast und gekennzeichnet werden. Im
FCL-Bereich darf keinerlei unbehandeltes Stauholz verwendet werden. Verschläge
und Kisten dürfen nur markiert und begast in die Container eingeladen werden.
Es gibt zur Zeit sehr widersprüchliche
Informationen über den Zeitpunkt der Einführung dieser neuen Verordnung. Fest
steht jedoch, dass Kanada diese Vorschrift für alle Sendungen, die ab 01.Januar
2004 in Kanada eintreffen, anwendet. Daher sollten Sie ab KW 50 keine
unbehandelten Hölzer und Kisten in FCL Container verladen. Die USA hat die Einführung
zunächst auf den 01.04.2004 verschoben, Mexiko wird demnächst folgen.
Weitere Informationen können
Sie folgenden Webseiten im Internet entnehmen:
Kanada: www.inspection.gc.ca/english/plaveg/protect/dir/d-98-08e.shtml
USA : www.aphisusda.gov/ppq/swp/
Allgemein: www.ippc.intl./pp/en/default.htm
Des weiteren gibt es zum
01.01.2004 ein neues Gesetz in den USA, welches die Einfuhr von Lebensmitteln
und Getränken regelt (Bioterrorism
Act). Durch dieses Gesetz soll die Nahrungskette vor Verseuchungen durch
Terrorakte geschützt werden.
Was bedeutet dies für unsere tägliche
Praxis ?
Es dürfen ab sofort keine Lebensmittel, Getränke und Tiernahrung mehr
zusammen mit Umzugsgut in die USA und Kanada eingeführt werden.
Weitere Hinweise können Sie
folgender Website der US Food & Drug Administration entnehmen
(www.fda.gov).
Wir bitten Sie, Ihre Kunden
entsprechend zu beraten und zu informieren. Sobald uns nähere Informationen
vorliegen, werden wir Ihnen diese mitteilen. Gern stehen wir Ihnen für weitere
Auskünfte zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
ASI-WORLDWIDESHIPPING
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