ASI-WORLDWIDESHIPPING - informiert

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

heute möchten wir Sie über die neuen Vorschriften informieren, die für Exporte in die USA, Kanada und Mexiko zu beachten sind. Ab 2004 müssen sämtliche Einfuhren von hölzernen Packmaterialien , Stau- und Transporthilfsmittel (mit Ausnahme von Sperrholz) in die Länder USA, Kanada und Mexiko mittels einer vom Bestimmungsland anerkannten Methode gegen Holzschädlinge behandelt werden. Eine derzeit anerkannte Methode ist z.B. die Begasung mittels Bromethan.

 

Was bedeutet dies für unsere tägliche Praxis ?

 

Verschläge und Kisten aus Naturholz und Stauholz dürfen nur im behandelten Zustand in die Container verladen werden. Außerdem müssen diese Hölzer an zwei gegenüberliegenden Seiten dauerhaft markiert werden. Hierzu empfiehlt sich ein Brandstempel oder eine Farbschablone. Im Stempel muss die IPPC-Ähre und die Registrierung des behandelnden Betriebes abgebildet sein (siehe Anlage). Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Kisten- oder Holzlieferanten in Verbindung zu setzten.

 

Im LCL-Bereich bieten wir die Möglichkeit, dass die Kisten bei Anlieferung in Bremen begast und gekennzeichnet werden. Im FCL-Bereich darf keinerlei unbehandeltes Stauholz verwendet werden. Verschläge und Kisten dürfen nur markiert und begast in die Container eingeladen werden.

 

Es gibt zur Zeit sehr widersprüchliche Informationen über den Zeitpunkt der Einführung dieser neuen Verordnung. Fest steht jedoch, dass Kanada diese Vorschrift für alle Sendungen, die ab 01.Januar 2004 in Kanada eintreffen, anwendet. Daher sollten Sie ab KW 50 keine unbehandelten Hölzer und Kisten in FCL Container verladen. Die USA hat die Einführung zunächst auf den 01.04.2004 verschoben, Mexiko wird demnächst folgen.

 

Weitere Informationen können Sie folgenden Webseiten im Internet entnehmen:

 

Kanada: www.inspection.gc.ca/english/plaveg/protect/dir/d-98-08e.shtml

 

USA : www.aphisusda.gov/ppq/swp/

 

Allgemein: www.ippc.intl./pp/en/default.htm

 

Des weiteren gibt es zum 01.01.2004 ein neues Gesetz in den USA, welches die Einfuhr von Lebensmitteln

und Getränken regelt (Bioterrorism Act). Durch dieses Gesetz soll die Nahrungskette vor Verseuchungen durch Terrorakte geschützt werden.

 

Was bedeutet dies für unsere tägliche Praxis ?

 

Es dürfen ab sofort keine Lebensmittel, Getränke und Tiernahrung mehr zusammen mit Umzugsgut in die USA und Kanada eingeführt werden.

 

Weitere Hinweise können Sie folgender Website der US Food & Drug Administration entnehmen

(www.fda.gov).

 

Wir bitten Sie, Ihre Kunden entsprechend zu beraten und zu informieren. Sobald uns nähere Informationen vorliegen, werden wir Ihnen diese mitteilen. Gern stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

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